Ablauf
Nachdem Sie mich kontaktiert haben, vereinbaren wir zeitnah ein vertrauliches Erstgespräch, in dem wir uns gegenseitig kennenlernen, Sie mir Ihr Anliegen erläutern und ich meine Vorgehensweise schildere.
Danach finden in der Regel weitere vier probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik und der Therapieplanung dienen. Um eine gute, erfolgsversprechende Therapie machen zu können, ist die „gute Chemie“ zwischen Patient:in und Therapeut:in eine Grundvoraussetzung. Die probatorischen Sitzungen dienen dazu herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie bei mir wohl fühlen und beide Seiten eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können.
Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich statt. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner oder der Partnerin, stattfinden.
Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. Generell können durch verhaltenstherapeutische und emotionsfokussierte Strategien in relativ kurzer Zeit hilfreiche Veränderungen in Gang gesetzt werden. Eine Kurzzeittherapie dauert bis zu 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und unterscheiden sich je nach Komplexität der Symptomatik sowie Schwierigkeit und Zeitaufwand in der Behandlung. Eine Sitzung wird zwischen dem 3,1- und dem 3,5-fachen Satz abgerechnet und liegt konkret zwischen 135,52€ und 153,00€. Der 3,1-fache Steigerungssatz entspricht dem empfohlenen Regelsatz der Bundesärztekammer und Psychotherapeutenkammer. Höhere Steigerungssätze werden u.a. durch die Komplexität, Chronifizierung, Komorbidität, schwierige Differentialdiagnostik, erschwerte Verständigung, begründet. Genauere Informationen zu der Gebührenordnung finden Sie hier. Hintergrundinformationen zum Thema "Zeitgemäße Behandlung - überalterte Gebührenordnung" finden Sie auf dem Faltblatt der Bundesärztekammer.
Gesetzliche Krankenversicherung - Kostenerstattung
Aufgrund der langen Wartezeiten und großen Schwierigkeiten, zeitnah in Hamburg einen Therapieplatz zu bekommen, gibt es die Möglichkeit bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Damit können wir beantragen, dass diese die Therapiekosten auch in meiner Privatpraxis anteilig übernimmt. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen geeigneten Therapieplatz mit Kassenzulassung erhalten haben.
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Erstattung beispielsweise nur zum 2,3-fachen Steigerungssatz erfolgt, was einem Erstattungsbetrag von 100,55 €/ Sitzung entspricht. In einem solchen Fall müssen Sie für den Differenzbetrag und alle weiteren fälligen Beträge privat aufkommen.
Informationen dazu finden Sie hier: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
Private Krankenversicherung
Private Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Da der Umfang jedoch variiert, bitte ich Sie bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, in welchem Umfang eine Psychotherapie übernommen wird.
Selbstzahler:innen
Es gibt verschiedene Gründe, die dazu führen, dass einige Patient:innen die Kosten der Psychotherapie selbst tragen. Hierzu zählen u.a. der Wunsch, dass die Krankenkasse keine Informationen über die psychische Erkrankung erhalten soll, eine geplante Verbeamtung, das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Wechsel in eine Private Krankenkasse oder bei Ablehnung der Kostenübernahme der GKV.
(Freie) Heilfürsorge
Eine Psychotherapie ist für Beamt:innen grundsätzlich beihilfefähig. Beihilfe für ambulante Psychotherapie für Beamt:innen, Beamtenanwärter:innen und Referendar:innen wird gewährt, wenn diese gutachterlich festgestellt und bewilligt wurde. Ihre Beihilfestelle erwartet zur Beantragung einer Psychotherapie einen Antrag, den ich gerne für Sie schreibe.
Soldat:innen
Wenn Sie als Soldat:in eine ambulante Psychotherapie benötigen, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Truppenarzt bzw. Ihre Truppenärztin, die:der Ihnen eine Überweisung und den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) ausstellt. Sobald beides vorliegt, können wir zeitnah die Therapie beginnen.
ADHS-Testung
Bitte beachten Sie, dass ich in meiner Privatpraxis nicht direkt mit Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen darf. Aus diesem Grunde ist die ADHS-Diagnostik i.d.R. eine Selbstzahlerleistung. Selbstverständlich können Sie ihre Krankenkasse fragen, inwiefern eine Kostenübernahme möglich ist, ich unterstütze Sie gerne dabei. Wenn Sie privatversichert sind, fragen Sie bitte auch hier bei Ihrer Versicherung nach, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Kostenaufstellung (Stand 10/2023):
Fragebogenpaket Online: 94,64 € (GOP 857, 3.5-facher Steigerungssatz)
Biografische Anamnese: 166,24 € (GOP 860, 3.1-facher Steigerungssatz)
Diagnostisches Interview (Dauer ca. 2h): 271 € (GOP 870, 3.1-facher Steigerungssatz)
Erstellung eines schriftlichen Befundberichts: 26,52 (GOP 75, 3.5-facher Steigerungssatz)
Vorläufige Schätzung des Gesamtpreis*: 558,40 €
*In manchen Fällen bedarf es einer intensiveren differentialdiagnostischen Testung, wodurch sich die Kosten erhöhen können (135,53 €/ 50 Minuten). Es handelt sich hierbei also um eine vorläufige Schätzung der Kosten
Optional:
Ausführliche Nachbesprechung der Diagnostik inkl. Informationsgespräch: 135,53€
Die Diagnostik einer adulten ADHS erfordert nicht zuletzt aufgrund häufiger komorbider Erkrankungen einen hohen diagnostischen Aufwand, der die Erhebung entwick-lungspsychologischer Aspekte, u.U. Fremdanamnese, diagnostische Interviews und testpsychologische Untersuchungen einbezieht. Die Kosten der ADHS-Diagnostik werden teilweise in anderen Praxen durch weniger persönliche, diagnostische Gespräche und wenig geschultem Personal reduziert. Da dies nicht selten die Qualität der Diagnostik herabsetzt, distanziere ich mich bewusst von diesen Möglichkeiten der Preissenkung.